Musterbrief für Mieter Vorname Name Straße 1XXXX Berlin Datum [Anschrift des Vermieters/ der Hausverwaltung] Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundeskartellamt hat Anfang Juni 2012 gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eine Preismissbrauchsverfügung erlassen. Die Behörde hat die Trinkwasserpreise in Berlin geprüft und nachgewiesen, dass diese um gut 18% überhöht sind. Das Bundeskartellamt hat daher mit sofortiger Wirkung entsprechend eine Senkung der Trinkwasserpreise verfügt. Die Zuständigkeit des Kartellamtes ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt. Die BWB wollen dieser Preismissbrauchsverfügung nicht nachkommen. Sie haben dagegen geklagt und sehen es offenbar als selbstverständlich an, dass ihre Klage aufschiebende Wirkung hat. D.h. sie erheben die überhöhten Wasserpreise weiter, bis die Verfügung des Kartellamtes gerichtlich bestätigt ist. Es steht dabei auch zu befürchten, dass die BWB die Preissenkung frühestens ab Termin einer solchen Gerichtsentscheidung umsetzen. Da Mieter keine unmittelbaren Vertragspartner der Berliner Wasserbetriebe sind, können sie nicht von sich aus die Zahlungen an die BWB unter Vorbehalt stellen. Im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung bitte ich daher Sie als Vertragspartner der BWB, die Wasserrechnungen ab sofort nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Fünf Verbände rufen bereits zur Aktion „Zahlen unter Vorbehalt“ auf: die Verbraucherzentrale Berlin, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, der Berliner Mieterverein und die Berliner Mietergemeinschaft sowie der Berliner Wassertisch. Auf der Website http://berliner-wassertisch.net finden Sie weiterführende Informationen und einen Musterbrief zur Zahlung unter Vorbehalt, den Sie an die BWB schicken können. Mit freundlichen Grüßen