Die Berliner Wasserpreise sind zu hoch. Das bestätigt auch eine vorläufige Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes vom 5.12.2011. Seit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe sind diese auf Gewinnorientierung eingestellt worden. Diese Gewinne, die nicht in die Infrastruktur fließen, bezahlen alle Berlinerinnen und Berliner als Aufschlag auf ihre Wasserpreise. Die Gründe für die hohen Wasserpreise liegen im Privatisierungsvertrag und der daraus bestimmten Kalkulation der Wassertarife. Die privaten Anteilseigner erzielen dadurch eine Rendite von 11 % bis 13 % auf das von ihnen eingebrachte Kapital. Vor dem Hintergrund des minimalen unternehmerischen Risikos ist dies weit überhöht. Es besteht aktueller Handlungsdruck: Ein erster Schritt zur Senkung der Wasserpreise kann und muss jetzt vom Berliner Abgeordnetenhaus unternommen werden, und zwar für die Wassertarife 2012, deren Festlegung noch aussteht.
Das Land Berlin hat 1999 im Konsortialvertrag
eine Gewinngarantie für die
privaten Anteilseigner abgegeben. Diese
Gewinngarantie ist de facto weiterhin
in Kraft, auch wenn das dazugehörige
Teilprivatisierungsgesetz vom Berliner
Verfassungsgericht in Teilen für nichtig
erklärt wurde. Der Senat hat sich in
seiner Tarifgenehmigungspolitik an der
ursprünglichen Gewinngarantie orientiert
und damit die Investoren verfassungswidrig
so gestellt, als ob es das Urteil
nie gegeben hätte. Die durch den Volksentscheid
erzwungene Offenlegung der
Verträge hat die Renditegarantie sichtbar
gemacht. Die Rechnung zahlen die Berlinerinnen
und Berliner.
Es gibt zwei Stellschrauben, die das Abgeordnetenhaus
zur Senkung der Wassertarife
nutzen kann: den Zinssatz auf das
betriebsnotwendige Kapital (BNK) und
die Berechnung der Abschreibungen in
der Wasserpreistarifkalkulation.
Das Berliner Betriebegesetz legt fest,
dass der Zinssatz mindestens „r“ und
maximal „r+x“ sein darf. Zinssatz „r“ bestimmt
sich aus der Rendite 10-jähriger
deutscher Bundesanleihen im
Durchschnitt der letzten 20 Jahre. Zinssatz
„r+x“ bestimmt sich aus der
durchschnittlichen Rendite „konservativer
Vermögensanlagen“ der letzten 10
Jahre. Mit diesem undefinierten
Begriff
ist jedoch ein erheblicher Ermessensspielraum
gegeben. Der Senat missbraucht
ihn, indem er per Verordnung jährlich
einen zu hohen Zinssatz festsetzt. Anstatt
den angemessenen Durchschnitt aus Anlagen
mit wirklich sehr geringem Risiko zu
bilden, wurden bis jetzt auch immer unsichere
Anlagen mit hohen Risikozinsen
in
die Berechnung einbezogen. Dies führte
zu einem höheren Durchschnittszinssatz
und damit zu höheren Wasserpreisen.
Der Senat hat bewusst für „konservative
Anlagen“ den Durchschnitt für den Zinssatz
aus Anlagen der Qualität AAA bis
BBB- (Minus) gebildet (damit wir mehr
bezahlen müssen), anstelle den Durchschnitt
aus Anlagen der Qualität AAA bis
AA zu bilden. Die links stehende Grafik
verdeutlicht die Auswirkungen.
Da es sich um ein natürliches Monopol
und einen Betrieb mit Anschluss- und
Benutzerzwang handelt, ist das unternehmerische
Risiko der Berliner Wasserbetriebe
so gut wie nicht vorhanden.
Eine Bewertung nach den Rating-Skalen
mit AAA bis AA ist daher sachgerecht.
Die Berechnungsgrundlage für die Rendite
ist das Betriebsnotwendige Kapital
(BNK), auf das der oben ermittelte Zinssatz
berechnet wird. Das BNK wächst
jährlich um die Investitionen und mindert
sich um die Abschreibung der bestehenden
Anlagen. Das BNK steigt
ständig an, siehe Grafik unten.
Die Formel zur Berechnung der jährlich
auszuschüttenden Rendite lautet:
Rendite = Zinssatz (r+x) * BNK
Seit dem 1.1.2004 wird die Abschreibung
nicht mehr nach Anschaffungskosten,
sondern nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet. Dies führt
zum Ansatz höherer Kosten in der Kalkulation
der Wasserpreise. Im ersten Jahr
der Anwendung führte die neue Methode
zu Mehreinnahmen (denen keine realen
Kosten gegenüberstehen) von 44 Mio. €,
der Trend setzt sich bis heute fort.
Diese finanziellen Mittel werden abzüglich
Steuern den Gewinnrücklagen zugeführt.
Das bedeutet, 49,9 % der Mehreinnahmen
landen auf den „Spar“konten der
privaten Investoren. Diese finanziellen
Mittel werden gerade NICHT investiert,
sondern als Speck angelegt.
Die Privaten werden bei Rückabwicklung
oder Verkauf auf Auszahlung dieser für
sie über Jahre angesammelten Beträge
als Zugabe auf die bereits kassierten Renditen
bestehen.
Der Berliner Wassertisch fordert
von den Abgeordneten:
Die Preise für Trink- und Abwasser müssen zügig auf ein angemessenes Niveau abgesenkt werden. Damit vermeidet das Abgeordnetenhaus eine weitere peinliche Rüge des Bundeskartellamtes und es macht gute Politik für die Berlinerinnen und Berliner.
Telefonischer Kontakt:
(030) 781 46 04 Ulrike von Wiesenau
0170 200 49 74 Gerhard Seyfarth
0178 631 30 89 Ulrike Kölver
Auch direkte Demokratie kostet! Spenden für den Berliner Wassertisch können auf das Konto
Berliner Wassertisch e.V. (Gemeinnützigkeit
beantragt)
Kontonummer: 1132949300
BLZ: 43060967, Bankinstitut: GLS-Bank
eingezahlt werden.
KlärwerkAG
im Internet:
klaerwerk-berlin.net
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V.i.S.d.P.: Michel Tschuschke, 12101 Berlin
Stand: Dezember 2011