Am 13. März 2011 ist das Gesetz zur vollständigen Offenlegung der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe in Kraft getreten. Es wurde mit einer Mehrheit von 98,2 % (666.235 Stimmen) im Volksentscheid UNSER WASSER beschlossen. Nun muss das Gesetz umgesetzt werden.
Der Berliner Wassertisch tritt für die Rückabwicklung der Verträge ein, um eine kostengünstige und bürgernahe Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu erreichen. Damit das auch wirklich geschieht, muss der öffentliche Druck erhöht werden. Dafür brauchen wir weiter Ihre Hilfe. Die Klärwerk-Infos werden Sie regelmäßig auf dem Laufenden halten. Verbreiten Sie dieses Flugblatt! Fragen Sie Ihre Abgeordneten, ob sie bereit sind, eine Verfassungsklage zu unterstützen! Stärken Sie unsere Demokratie!
Der Parlamentspräsident hatte den Senat aufgefordert, dem Berliner Abgeordnetenhaus alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Senat versandte im April die Unterlagen an die Fraktionen und behauptet nun: Das durch Volksentscheid beschlossene Gesetz wird umgesetzt! Gleichzeitig verhandelt der Senat auf der Grundlage der skandalösen Alt-Verträge mit RWE über den Rückkauf. Das gilt es zu verhindern.
Eine erste Prüfung der veröffentlichten Verträge zeigt: Sie enthalten zahlreiche skandalöse Bestimmungen. Einer der größten Skandale ist die zeitlich unbegrenzte Gewinngarantie für die privaten Konzerne Veolia und RWE! Die Berlinerinnen und Berliner haben durch den gewonnenen Volksentscheid erreicht, dass vieles, aber noch nicht alles, an die Öffentlichkeit gekommen ist.
Der Vertragstext beinhaltet eine Missachtung des Berliner Abgeordnetenhauses und des Verfassungsgerichts. Der Privatisierungsvertrag war geheime Verschlusssache, er kam durch Täuschung der Abgeordneten über seinen wahren Charakter zustande.
Er hebelt die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts aus, weil er Regelungen enthält, wie die Privaten an die ihnen garantierte Rendite kommen, auch wenn Parlament und Verfassungsgericht anderes entscheiden. Der Vertrag ist eine zu Papier gebrachte Missachtung unserer Demokratie: Deshalb muss er angefochten und für nichtig erklärt werden. Der Vertrag wurde 1999 auf Senatsseite von Eberhard Diepgen (Regierender Bürgermeister, CDU), Annette Fugmann-Heesing (Finanzsenatorin, SPD) und Wolfgang Branoner (Wirtschaftssenator, CDU) geschlossen. In der Steuerungskommission für das Bieterverfahren saß auch der damalige finanzpolitische Sprecher der SPD und jetzige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit.
Für die privaten Konzerne Veolia und RWE gibt es kein unternehmerisches Risiko. Die hoch angesetzten Profite sind ihnen unter allen Umständen und auf Dauer garantiert. Im Falle von Ereignissen, die die Gewinne schmälern könnten, wird im Konsortialvertrag ein voller finanzieller Ausgleich für die Privaten festgeschrieben.
Die Formulierung in § 23 des Vertrages lautet:
...verpflichtet sich das Land Berlin ... die dadurch verursachten geringeren Gewinne oder höheren Verluste ... durch eine teilweise oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs des Landes Berlin ... auszugleichen. Sofern der abgetretene Gewinnanspruch des Landes Berlin niedriger ist als der auszugleichende Betrag, wird das Land Berlin der BB AG den Differenzbetrag erstatten (BBAG = BWB Beteiligungs Aktiengesellschaft, das sind die privaten Konzerne Veolia und RWE).
In Erwartung einer Kürzung der ursprünglich vereinbarten Rendite für die Privaten durch das Verfassungsgericht wurde im Vertrag (§ 23.7) von vornherein festgelegt, dass ein solches Urteil umgangen wird: Mögliche wirtschaftliche Nachteile für die Privaten müssen laut Vertrag durch das Land Berlin - also die Bürgerinnen und Bürger - in vollem Umfang ausgeglichen werden.
Sollte das Abgeordnetenhaus Gesetze beschließen, die die Gewinne der Privaten mindern, ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Das betrifft eventuelle Änderungen von:
Alle diese Punkte führen zu Ausgleichsverpflichtungen an die Konzerne.
Der finanzielle Ausgleich, den das Land Berlin erbracht hat, ist abzulesen an der Verteilung der Gewinne: Den Privaten wurden in
zehn Jahren 1,3 Milliarden Euro und dem Land Berlin nur 0,7 Milliarden ausgezahlt, obwohl Berlin mit 50,1 % die Mehrheit der
Anteile an den Wasserbetrieben hält. Diese Gewinnausschüttung wurde von uns Bürgerinnen und Bürgern mit um 35 % gestiegenen
Wasserpreisen und mit Verlusten bei den öffentlichen Einnahmen bezahlt. Im ungünstigsten Fall ist das Land Berlin
verpflichtet, die Gewinne der Privaten direkt aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. Die Rendite-Regelung bzw.
der Volltext des § 23 ist im Einzelnen nachzulesen auf der Internet-Seite
www.berlinerwassertisch.net/par23.php
Auch direkte Demokratie kostet! Spenden für den Berliner
Wassertisch können auf das Konto des
Berliner Wassertisch e.V. (Gemeinnützigkeit beantragt)
Kontonummer: 1132949300
BLZ: 43060967, Bankinstitut: GLS-Bank
eingezahlt werden.
Das Abgeordnetenhaus muss jetzt die vorliegenden Vertragsunterlagen einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unterziehen. Dazu müssen nach dem Volksentscheidsgesetz unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden.
Deshalb fordern wir: Stopp aller Rückkaufsverhandlungen des Senats mit RWE, solange die Verträge nicht geprüft sind! Nur so kann ein überteuerter Rückkauf verhindert werden.
Der Berliner Wassertisch wird das Abgeordnetenhaus dabei zielstrebig unterstützen. Mit dem KLÄRWERK will er zeigen, welche skandalösen Bestimmungen die Verträge enthalten, z. B. die Gewinngarantie für die privaten Konzerne, die fehlende Einhaltung des Demokratiegebotes und die Umgehung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.
Im Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung der Privatisierungsverträge können die Abgeordneten mit guten und neuen Argumenten beim Berliner Verfassungsgericht Klage auf Rückabwicklung der Verträge erheben. Sommerpause und Wahlkampf dürfen kein Grund sein, diese Arbeit aufzuschieben. Eine Zeitverzögerung bei der Prüfung der Verträge ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar.
Deshalb fordern wir die Abgeordneten aller Parteien auf: Bereiten Sie mit guten Argumenten die Klage vor!
Um diese Klage einzureichen, bedarf es 25 % der Parlamentsmitglieder. Fordern auch Sie Ihre Abgeordneten auf, sich an der Klage zu beteiligen.
Telefonischer Kontakt:
(030) 781 46 04 Ulrike von Wiesenau
0170 200 49 74 Gerhard Seyfarth
0178 631 30 89 Ulrike Kölver
http://www.berliner-wassertisch.net
Stand: Mai 2011, V.i.S.d.P.: Michel Tschuschke, 12101 Berlin