Handelsabkommen vorläufig in Kraft
Wassertisch gegen CETA-Ratifizierung
Am 21.09.2017 tritt das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und
Kanada vorläufig in Kraft. Erst wenn alle 28 EU-Mitgliedstaaten das
Abkommen nach ihren nationalen Verfahren ratifiziert haben, wird es
vollständig wirksam werden.
Aus Sicht des Berliner Wassertisches ist mit CETA die öffentliche
Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Er
fordert
deshalb vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat CETA nicht zu
ratifizieren sondern auf der Grundlage eines neuen
Verhandlungsmandates im Interesse des Schutzes der öffentlichen
Daseinsvorsorge CETA neu zu verhandeln. gemacht werden. Das
Handelsabkommen wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als
auch des Bundeswirtschaftsministeriums als "Goldstandard" für zukünftige
Abkommen der EU mit anderen
Staaten bezeichnet.
Pressesprecherin Ulrike von Wiesenau erklärte hierzu: "Das
Handelsabkommen CETA in seiner jetztigen Ausformung bietet keinen
ausreichenden Schutz der öffentliche Wasserwirtschaft und der
Daseinsvorsorge. Auch die Zusatzerklärungen und Protokolle, deren
Rechtswirksamkeit zu überprüfen wäre, sind nicht geeignet, die
öffentliche
Wasserwirtschaft vor negativen Auswirkungen abzusichern. Daneben
finden noch zahlreiche andere Verhandlungen der EU über
Freihandelsabkommen statt, über deren Inhalt und Ausmaß wir nur
skizzenhaft informiert werden."
Die Mindestforderungen des Berliner Wassertisches bezüglich der
Freihandelsabkommen umfassen folgende Punkte:
- Eine klare Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand beim Marktzugang, bei der Inländerbehandlung und im Vergabekapitel.
- Kein Druck durch Handelsabkommen in Richtung weiterer Kommerzialisierung, Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Wasserwirtschaft und der Daseinsvorsorge.
- Kein CETA-Investitionsschutz im Bereich Wasser/ Daseinsvorsorge mit Klagemöglichkeiten für internationale Unternehmen gegen Staaten vor Sondergerichten.
- Keine Aufweichung des EU- Vorsorgeprinzips in Handelsabkommen.
- Keine Umgehung der bisher demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse durch sogenannte Regulatorische Kooperation in Handelsabkommen.
- Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten bei Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wem gehört das Wasser?
Christen gegen Wasserprivatisierung
Am 7. April 2013 fand in der Französischen Friedrichstadtkirche auf dem Berliner Gendarmenmarkt eine Politische Vesper zum Thema Wasser ist Menschenrecht statt. Pfarrer Giselher Hickel legte in seiner Predigt zu Psalm 24 dar:
Wem gehört das Wasser? Wem gehört die Erde, deren Blutkreislauf das Wasser ist? Der Psalm sagt: Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist, der Erdkreis und die darauf wohnen. In unser Bibel, ebenso wie in unser Gesellschaft, hat die Eigentumsfrage zentrale Bedeutung. Sie wird in der Bibel eindeutig beantwortet, aber eindeutig anders als in unser Gesellschaft: Die Erde mit allem was
darauf ist, und zumal mit dem lebenspendenden Wasser, gehört dem Herrn.
Für den Berliner Wassertisch sagte Ulrike von Wiesenau: Statt Schuldenbremsen, die benutzt werden, um zusätzlichen
finanziellen Druck zu erzeugen und durch die eine Veräußerung öffentlichen Eigentums
immer häufiger notwendig wird, brauchen wir in den Ländern, Städten
und Gemeinden Privatisierungsbremsen, die garantieren, dass öffentliches
Eigentum im Bereich der Daseinsvorsorge, also das Verkehrs- und Transportwesen,
Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Bildungs- und Kultureinrichtungen,
vor dem Zugriff privater, gewinnorientierter Investoren geschützt wird.
Wir stellen hier die Predigt von Pfarrer Hickel sowie die Ausführungen von Ulrike v. Wiesenau zum Download zur Verfügung.
Abstimmungsstand Anfang Mai 2013:
Quorum in acht Ländern erfüllt
Die erste Europäische Bürgerinitiative ist auf der Erfolgsstrecke. Das notwendige Quorum wurde Anfang Mai 2013 in acht Ländern erfüllt. In Deutschland wollen die Organisatoren weiter sammeln, bis zwei Millionen Menschen unterschrieben haben.
Die exakten Zahlen stehen in der zum Download angebotenen Tabelle.
Abstimmungsstand Anfang April 2013:
Quorum in fünf Ländern erfüllt
Die erste Europäische Bürgerinitiative trennen nur noch wenige Tausende Unterschriften vom Erfolg, heisst es in einer Mitteilung der Organisatoren. Das notwendige Quorum wurde in Deutschland, Österreich, Belgien, Slowenien und der Slowakei erfüllt. Es habe in Litauen, Griechenland, Finnland, Italien, den Niederlanden, Spanien und Luxemburg bedeutende Steigerungen gegeben. Es sei zu erwarten, dass zwei der genannten Länder als sechstes und siebentes Land das Quorum erreichen.
Die exakten Zahlen können der zum Download angebotenen Tabelle entnommen werden.
ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative:
Wasser ist ein Menschenrecht
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) startet in dieser Woche
gemeinsam mit anderen Organisationen die erste europäische Bürgerinitiative. Ziel ist,
Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um Wasser und sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht
zu realisieren und umzusetzen. Die Europäische Kommission wird durch die europaweite Bürgerinitiative
aufgefordert, diese Menschenrechte durch die Förderung einer Wasser- und Abwasserwirtschaft als
existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle sicherzustellen und in die Tat umzusetzen.
Entsprechende Forderungen werden auch auf dem UNO-Umweltgipfel Rio+20 im Mittelpunkt stehen.
Den Auftakt der Bürgerinitiative bildet eine europaweite Brunnenaktion in etwa 50 Städten Europas,
darunter am kommenden Donnerstag, dem 21. Juni 2012 um 10.00 Uhr am „Wasserklops“ vor dem Europacenter
am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg.
Die Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ ist eine Initiative des Europäischen Gewerkschaftsverbandes
für den öffentlichen Dienst (EGÖD), dessen Mitglied ver.di ist. „Die Europäische Kommission muss endlich
das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in aktive Politik umsetzen“, fordert ver.di-Landesbezirksleiterin
Susanne Stumpenhusen, die bei der Kundgebung in Berlin am kommenden Donnerstag sprechen wird. Mehr als 1,5 Millionen
Europäer hätten keinen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung. Das sei nicht akzeptabel, so Susanne Stumpenhusen.
Nach einer Verordnung der EU-Kommission sind EU-weite Bürgerinitiativen seit dem 1. April 2012 möglich. Für die
Initiative müssen in Europa innerhalb eines Jahres 1 Million Unterschriften gesammelt werden. ver.di will in
Deutschland mindestens 130.000 Zustimmungen erhalten. Über alle Branchen hinweg wird sich ver.di und mit ihr der
DGB an der Aktion beteiligen. Bundesweite Organisationen wie beispielsweise der BUND, das Forum Umwelt und
Entwicklung, attac, arche noVa, aber auch regionale wie die Wasserallianz München und der Berliner Wassertisch
unterstützen ver.di. Der Deutsche Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen und die Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft werden die Initiative über ihre Medien bekannt machen.
Wir bieten hier das Formular zum Download an. Bitte senden Sie das unterschriebene Formular zurück an:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Wasser ist Menschenrecht - Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Berliner Wassertisch für erste europäische Bürgerinitiative
Wasser ist Gemeingut
Der Berliner Wassertisch schließt sich der Forderung an die Europäische Kommission an, das Gemeingut Wasser europaweit aus der profitorientierten Vermarktung herauszunehmen.
Welche Erfahrungen haben wir in Berlin gemacht?
- Durch den Verkauf von 49,9% der Berliner Wasserbetriebe (BWB) an RWE und Veolia sind seit 1999 die Wasserpreise um über 35% gestiegen. Das sehen nicht nur die Berliner/innen als Problem, sondern auch das Bundeskartellamt. Es verfügte am 5.Juni 2012 eine Senkung der Trinkwasserpreise um 18%. Der Berliner Senat und die privaten Noch-Eigentümer klagen gemeinsam gegen die bundesweite Preisaufsicht. Dazu fällt uns nur ein: Beutegemeinschaft – durch Public-Private-Partnership (Öffentlich-Private Partnerschaft).
- Es muss Schluss gemacht werden mit der Habgier. Wasser darf kein Mittel zur Profiterzeugung oder zur Haushaltssanierung sein. Dazu bedarf es der Initiative von unten – wie sie der Berliner Wassertisch zeigt.
- Die Konzerne RWE und Veolia legten gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das erste vom Volk selbst verabschiedete Offenlegungsgesetz ein. Die Konzerne zeigen: sie sind Gegner demokratischer Entscheidungen, Gegner einer offenen Gesellschaft.
- RWE und Veolia wollen jetzt Kasse machen, bevor ihre Gewinne zu schwinden drohen. Der Senat von Berlin ist bereit, die Anteile von RWE und Veolia für einen Preis zurückzukaufen, der hochgerechnet dem entgangenen Gewinn bis 2028 entspricht – fürs Nichtstun! Der Preis basiert allein auf der verfassungswidrigen Gewinngarantie in einem äußerst umstrittenen Vertrag. Der Senat von Berlin will uns diesen „Deal“ als gelungene Rekommunalisierung verkaufen anstatt unser Volksgesetz zum Anlass zu nehmen, um die skandalösen Verträge rückgängig zu machen.
Wir meinen:
Unser Gemeingut Wasser wird zum Spielball zwischen Konzernen, Gerichten und Politiker/innen, die nur noch in der Kategorie der
Gewinnerzeugung und -maximierung denken können, statt die Interessen der Bürger/innen zu vertreten und sich so am Gemeinwohl zu orientieren.
Damit muss Schluss gemacht werden in Berlin und Europa!
Unterschreiben Sie die Europäische Bürgerinitiative und verbreiten Sie diese Information in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis.
EU-Kommissar für Wasser-Privatisierung
Wasser ist kein Menschenrecht?
Im Dezember 2011 brachte die EU-Kommission (verantwortlicher Kommissar: Michel Barnier) den Entwurf einer RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Konzessionsvergabe ein. Damit soll durch eine obligatorische Ausschreibung der Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zu den
Konzessionsmärkten entscheidend verbessert werden. Für die Wasserversorgung heißt das, dass alle von der öffentlichen Hand vergebenen Aufträge
zur Wasserversorgung öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Eine Auftragsvergabe ohne Ausschreibung - z.B. an kommunale Wasserwerke - wäre damit rechtswidrig.
Gegen diese Absicht erhob sich ein lebhafter öffentlicher Protest, so dass Kommissar Barnier sich zu einem Teilrückzug gezwungen sah: nur wenn weniger als 80 Prozent der Aktivitäten von Stadtwerken im Wassersektor öffentlich sind, muss ausgeschrieben werden.
In Berlin hält derzeit der französische Konzern Veolia 24,95 % der Anteile an den Wasserbetrieben, die Konzession müsste also ausgeschrieben werden.
Unterschriftsberechtigt sind alle wahlberechtigten EU-Bürger ab 18 Jahren.