RWE/Veolia klagen gegen Volksgesetz
Die Konzerne RWE und Veolia haben kurz vor Ablauf der Frist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das
Volksgesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich - laut den Auskünften
auf den Webseiten der Konzerne, die Beschwerdeschrift
selbst bleibt unveröffentlicht - vor allem gegen den Paragrafen 4 des Volksgesetzes, in dem es heißt: Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die nicht
im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt wurden, sind unwirksam. Bestehende Verträge sind unwirksam, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach
Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht offen gelegt werden.
Bewertungen der Verfassungsbeschwerde
Jörn Boewe (junge Welt) nannte die Klage eine Kriegserklärung. Der Autor hatte in seinem
Blog und in der jungen Welt schon 2009 Auszüge aus den damals noch geheimen Verträgen veröffentlicht.
Das Sprecherteam des Berliner Wassertischs formulierte: »"Die Klage von RWE und Veolia kommt für uns nicht überraschend,
denn das Ganze war höchst absehbar.
Die Klage ist für uns Kriegserklärung an die Berliner Bevölkerung und Eingeständnis zugleich. Wir sind überzeugt,
dass noch vieles im Dunkeln liegt, was das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss", kommentiert Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau. "Es geht um nichts weniger als um die
größte Teilprivatisierung innerhalb der EU und den Musterfall eines PPP-Vertrages, der den Konzernen ohne unternehmerisches Risiko hohe
Gewinngarantien und Entscheidungsbefugnisse zu Lasten der Allgemeinheit einräumt". Der Berliner Wassertisch nimmt die Klage zum Anlass, um den Blick auf die
Berliner Politik zu richten. Bisher haben die Senatsparteien immer verlauten lassen, "nach bestem Wissen und Gewissen" sei alles offengelegt. Wenn dem so wäre, machte die Klage von RWE/Veolia keinen Sinn.«
Dorothea Härlin, attac und Berliner Wassertisch, sagte in einer Rede zum Weltwassertag: Wir erinnern uns: am 13. Februar 2011
gewannen wir den ersten Volksentscheid in Berlin. Das von 666.000 Berliner_innen verabschiedete Gesetz wurde am 13.März 2011 vom Parlamentspräsidenten Momper offiziell verkündet und damit
ratifiziert. Besonders weh tat den Konzernen anscheinend der Artikel 4, der besagt, dass alle Teile des Vertrages, die binnen eines Jahres nicht veröffentlicht wurden, mit Jahresfrist ungültig werden.
Der 12.März war also genau ein Tag vor Inkrafttreten dieser Bestimmung. Eine volle Bestätigung der Vermutungen des Berliner Wassertischs, dass bisher nicht alles veröffentlicht wurde. Da muss es wohl doch noch
Absprachen geben, die den Nerv der Konzerne treffen, ihre Profitrate also.
Zwei Konzerne klagen gegen 666.000 Bürger_innen! Das ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie! Noch anschaulicher kann man wohl nicht demonstrieren, dass Privatkonzerne sich einen Dreck scheren um die Meinung von Hundertausenden von Berliner_innen, eine höhere Anzahl von Wähler_innen als irgendeine Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich vereinigen konnte.
Aber jetzt ist auch die Politik gefragt. Wir fordern den regierenden Bürgermeister, Herrn Wowereit und alle Abgeordneten im Abgeordnetenhaus auf, sich nun endlich auf die Seite der Berliner Bevölkerung zu
stellen und frontal gegen die Konzerne Stellung zu beziehen! Immerhin klagen Veolia und RWE gegen diesen Senat und das Parlament, das dieses Gesetz ratifiziert hat. Wir fordern den Senat auf, endlich aus der
Beutegemeinschaft mit den Privatkonzernen auszusteigen!