Für das Wasser nur noch unter Vorbehalt zahlen!
Fünf Verbände rufen auf
Fünf Verbände empfehlen allen Berliner Wasserkunden, ihre Wasserrechnungen ab sofort nur noch unter „Vorbehalt der Rückforderung“ zu zahlen und an die
Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegebene Einzugsermächtigungen rückgängig zu machen. Damit können sich die Berlinerinnen und Berliner zuviel gezahlte Entgelte
für das Wasser künftig zurückholen. Hintergrund dieses Aufrufs ist die Preismissbrauchsverfügung, die das Bundeskartellamt Anfang Juni gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit sofortiger Wirkung erlassen hat.
Die Empfehlung geht aus von:
- Verbraucherzentrale Berlin e.V.
- Verband Deutscher Grundstücksnutzer
- Berliner Mieterverein
- Berliner Mietergemeinschaft
- Berliner Wassertisch
Die Zahlung der Wasserrechnungen unter Vorbehalt bewirkt, dass die Berliner Kunden zuviel gezahltes Geld von den BWB mindestens bis zu dem Zeit punkt zurück fordern können, zu dem der Vorbehalt ausgesprochen worden ist, d.h. dem Zeitpunkt der Preismissbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes. Ansonsten ist zu befürchten, dass die BWB erst ab dem Zeitpunkt einer gerichtlichen Entscheidung die erzwungene Preissenkung umsetzen.
Zu Ihrer Unterstützung können Sie hier herunterladen:
- Für Direktkunden der Wasserbetriebe: Musterbrief an die BWB
- Für Mieter: Musterbrief an Ihren Vermieter
- Flyer des Berliner Wassertischs