Endergebnis: 320.700 Unterschriften eingereicht, 280.887 Unterschriften gültig
Laut Feststellung der Landeswahlleiterin Dr.
Petra Michaelis-Merzbach waren am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 27. Oktober 2010, 2 455 190 Personen stimmberechtigt.
Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent der Stimmberechtigten, also 171 864 Personen dem Volksbegehren zustimmen.
Ingesamt liegen 280 887 gültige Zustimmungserklärungen vor - das sind 11,4 Prozent - und damit mehr als die erforderliche Anzahl.
Eingereicht wurden insgesamt 320 700 Unterschriften.
Die Landesabstimmungsleiterin stellt fest, dass die für das Volksbegehren
geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass das Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den
Berliner Wasserbetrieben zustande gekommen ist.
280.000 Unterschriften abgegeben - Zweite Stufe erfolgreich

Mit der Übergabe von 108.000 Unterschriften am Mittwoch, 27.10.2010, an die Landeswahlleiterin Dr.
Petra Michaelis-Merzbach hat sich die Zahl der bislang gesammelten Unterschriften auf über 280.000 erhöht. Damit ist die
Mindestzahl von 172.000 gültigen Unterschriften weit überschritten, selbst unter Abzug der ungültigen Stimmen. Der Wassertisch
bedankt sich bei allen Berlinerinnen und Berlinern, die dieses hervorragende Ergebnis ermöglichten. Der Arbeitsauftrag an den Senat
und an alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus ist eindeutig und unmissverständlich: Wir Berliner
fordern die kostengünstige, verbraucherfreundliche und bürgernahe Rekommunalisierung.
Gewinne – ganz gleich ob privat oder öffentlich – haben weder in der Wasserversorgung
noch in der öffentlichen Daseinsvorsorge etwas verloren, heißt es in der Pressemitteilung des Wassertischs.
Berlin: Veröffentlichung der Wasserverträge bereits in Verhandlung
Bereits seit dem 9. August 2010 wird über die Veröffentlichung der Verträge zur Teilprivatisierung
der Berliner Wasserbetriebe verhandelt. Dies teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen dem Verein
Mehr Demokratie kürzlich mit. Einigen sich die Vertragspartner innerhalb der sechsmonatigen
Verhandlungsfrist nicht darauf, in welchem Umfang die Verträge offengelegt werden, wird die
Senatsverwaltung darüber befinden, ob die Originalverträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden. Dabei wägt sie zwischen schutzbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem
öffentlichen Informationsinteresse ab. „Um bei den Verhandlungen ein Ergebnis im Sinne der Bürger
zu erreichen, ist das Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge unverzichtbar. Es zeigt Senat
und Wirtschaft, dass die Menschen ihr Recht auf Information einfordern und erhöht so den Druck für
eine faire und gerechte Lösung. Denn ohne freien Zugang zu Informationen nimmt die Demokratie Schaden“,
sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Wir rufen alle Berlinerinnen und Berliner
dazu auf, das Wasser-Volksbegehren zu unterschreiben!“
Mehr Demokratie beantragt Offenlegung der Wasserverträge
Am Freitag (1. Oktober) hat Mehr Demokratie einen Antrag auf Veröffentlichung aller Verträge
zur Berliner Wasserwirtschaft und aller Verträge zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe
an die Senatsverwaltung für Finanzen gestellt. Wir wollen, dass Berlinerinnen und Berliner den
Inhalt der Verträge erfahren. Freie Information ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine echte Demokratie.
Nach unserem Kenntnisstand sind wir die ersten, die das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nutzen,
um damit die Veröffentlichung von Verträgen zu erreichen. Hilfsweise und aus juristischen Gründen haben
wir außerdem einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir sind ausdrücklich Unterstützer des laufenden Wasser-Volksbegehrens
und rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das Volksbegehren zu unterschreiben. Denn nur mit dem
Volksbegehren wird es uns gelingen, ausreichend Druck auf den Senat aufzubauen.
Am Donnerstag, 23. September 2010: Premiere des Films Water Makes Money
Am 23. September 2010 hat der Dokumentarfilm Water makes Money Weltpremiere. Die Autoren schreiben dazu:
»Seit New Labour, Blair und Schröder - seit viele die Folgen der Privatisierungen am eigenen Leib verspüren,
ist es aber unschicklich geworden, von Privatisierung zu sprechen. Seither klopfen Heere von
Beraterfirmen bei finanziell klammen Kommunen an und versprechen neue Geschäftsmodelle: PublicPrivatePartnership,
Crossborder leasing, Franchising und vieles dergleichen mehr. Nein, wir privatisieren ja gar nicht,
tönen diese Herrn. Wir betreiben ja nur Euer Abwasser (und/oder Trinkwasser) für 30, 60 oder 90 Jahre.
Die Anlagen bleiben in Kommunalbesitz. Und die 2000 Seiten Verträge in englisch dazu, die brauchen Sie
gar nicht zu lesen, die verstehen Sie ja sowieso nicht. Nein!«
Der Film wird in Berlin in zehn Kinos aufgeführt. Die Anfangszeiten entnehmen Sie bitte der angehängten
Datei. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Filmemacher.
Grußbotschaft des Berliner Wassertischs an die Menschen in Stuttgart
Gegen den Willen der Bürger, gegen alle Vernunft, gegen Gemeinwohl und Demokratie soll das
Wahnsinnsprojekt „Stuttgart 21“ erzwungen werden. Begeistert und inspiriert vom täglichen
Anwachsen Eurer Bürgerbewegung sendet der Berliner Wassertisch solidarische Grüße an die
Menschen in Stuttgart: In gleicher Mission an anderem Ort auf den Weg in eine neue
Bürgergesellschaft. Bleibt ungebrochen, schreibt Eure Geschichte zu Ende, lasst Euch nicht über
den Tisch ziehen, auch wenn es ein „runder“ ist!
Erfolgreiche Abgeordnete: Volksbegehren muss weiter laufen!
Heidi Kosche, vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erfolreiche Abgeordnete,
bittet die BerlinerInnen um ihre Unterschrift für das Volksbegehren. Wir brauchen
dringend Ihre Unterstützung appelliert sie. Solange nicht alle BerlinerInnen sich die Verkaufsverträge von 1999 selber ansehen
könnten, so lange müsse die zweite Stufe des Volksbegehrens weiter vorangetrieben werden.
Darf Abgeordnete lesen?
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 14. Juli in einem Urteil zum Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete verlangt, dass Einsichtsverweigerungen
substantiiert und nicht lediglich pauschal und formelhaft darzulegen sind. Die Abgeordnete Heidi Kosche (Bündnis 90/Grüne) hatte gegen
Senatsentscheidungen geklagt, ihr die Einsicht in die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verweigern. Das Gericht
urteilte, das Akteneinsichtsrecht sei nicht auf Akten und Unterlagen bestimmter Art und Qualität beschränkt, sondern werde von Art. 45 Abs. 2 der Berliner Verfassung umfassend gewährt. Grundsätzlich
gelte für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe: Unternehmen, die sich an einem solchen
Vorgang von allgemeinem Interesse beteiligen, müssen gesteigerte Anforderungen
an dessen Transparenz und an die verfassungsrechtlich gebotene
Kontrolle durch das hierzu berufene Parlament und seine Abgeordneten in
Rechnung stellen und können sich dem nicht von vornherein durch eine Berufung
auf Geschäftsgeheimnisse entziehen.
Offener Brief an Senator Wolf (Die Linke)
„Machen Sie Schluss mit teuren, verdummenden
Werbekampagnen der Berliner Wasserbetriebe fordert der Berliner Wassertisch in einem
offenen Brief von Senator Harald Wolf, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe ist.
Die Wasserbetriebe führen derzeit eine kostenaufwändige Imagekampagne durch, für die es in Anbetracht des Gebietsmonopols
bzw. des Anschluss- und Benutzerzwanges nicht die geringste Rechtfertigung gibt. Bereits der Landesrechnungshof
hatte diese Geldverschwendung heftig kritisiert.
Berliner Wassertisch beteiligt sich an Megaspree-Demo
„Rette Deine Stadt“ – unter diesem Aufruf fordert auch der Berliner Wassertisch alle
Berliner auf, an der Megaspree-Demo am Samstag, dem 10. Juli, teilzunehmen. Unser
Ziel: Berlin zu retten vor profitgierigen Konzernen, vor dem Ausverkauf und der
Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, vor der Verdrängung von Menschen,
die von Armut betroffen sind. Damit muss endlich Schluss sein! Die Finanzkrise hat
bewiesen: Wenn es darum geht, korrupte Banken zu retten, wird Geld in Billionen Höhe
bereitgestellt. Wenn es darum geht, die öffentliche Daseinsvorsorge der Bevölkerung
preiswert zur Verfügung zu stellen, dann muss gespart werden.
Neues Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet
Das Abgeordnetenhaus hat am 1. Juli 2010 die Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes
mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen verabschiedet. Das Informationsfreiheitsgesetz
gilt künftig für Privatisierungsverträge des Landes in den Bereichen Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr und Energieversorgung.
Kein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft besteht bei solchen Verträgen, die Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sofern nicht das Informationsinteresse überwiegt.
Nach dem neuen Gesetz müssen private Vertragspartner aber darlegen, warum die Offenlegung
ihnen nicht zuzumuten ist.
Laut Ansicht von Thomas Rudek, Sprecher des Volksbegehrens, scheint mit der IFG-Novelle
die Offenlegung der geheimen Wasserverträge auf die lange Bank geschoben worden zu sein.
Lesen Sie seine Pressemeldung.
28.06.10: Auftaktveranstaltung zum Sammel-Marathon
Am Montag, 28.6.2010, fand von 11 bis 13 Uhr die Auftaktveranstaltung am Leopoldplatz im
Wedding statt. Nach und nach machten wir die Passanten mit unserem Anliegen vertraut.
Ein Straßentheater zog die Aufmerksamkeit der Zuschauer und der anwesenden Medien auf sich.
Dann startete der Sammel-Marathon. Für die Sammelstände sind folgende Orte in Planung:
- Frankfurter Allee (U+S-Bahnhof, vor dem Ring-Center)
- Leopoldplatz (Wedding)
- Wilmersdorfer Straße (Fußgängerzone)
- Schloßstraße (Steglitz, unter der Autobahnbrücke)
- Schönhauser Allee (genauer Ort wird noch festgelegt)
- Alt-Tegel (U-Bahnhof, Gorkistraße)
- Zehlendorf (Teltower Damm, gegenüber dem Rathaus)
- Spandauer Markt (Ecke Carl-Schurz-/Moritzstraße)
Wenn Sie uns beim Sammeln an diesen oder einem anderen Standort unterstützen wollen, wenden Sie sich bitte an Michel
Tschuschke, Tel. (030) 784 59 41 oder 0163 664 87 39, E-Mail: unser-wasser@gmx.de
Neue Stufe des Wasser-Volksbegehrens hat begonnen
Am 28. Juni 2010 hat die zweite Stufe des Volksbegehrens begonnen: jetzt müssen ca. 173.000
Unterschriften gesammelt werden, damit ein Volksentscheid stattfinden kann. Zunächst wollte der Senat das Volksbegehren verbieten,
doch das Landesverfassungsgericht zeigte ihm die rote Karte. Jetzt müssen wir dem Senat zeigen, dass die Berlinerinnen und Berliner
ihr Wasser zurück haben wollen.
Plakate und Unterschriftsbögen sind da!
Die Plakate zur Unterstützung der zweiten Stufe des Volksbegehrens liegen gedruckt vor, ebenso wie die Unterschriftsbögen.
Letztere können Sie bei der Landeswahlleiterin oder auf unserer Website herunterladen; die Plakate erhalten Sie in der Geschäftstelle
der Grünen Liga Berlin,
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg. Wenn Sie selbst Unterschriften sammeln möchten, benötigen Sie das entsprechende Formular. Wir bieten es hier zum Download an.
130.000 Menschen beim Umweltfestival
Mit über 130.000 Menschen und 230 Aussteller/-innen konnte beim 15. Umweltfestival der Grünen Liga am 5. und 6.
Juni in Berlin ein neuer Rekord vermeldet werden. Mit dabei: der Berliner Wassertisch. Sehr viele
Besucherinnen und Besucher interessierten sich für unsere Materialien zum Volksbegehren oder trugen sich in die
ausliegenden Listen für künftige Unterschriftensammler ein.
Mehr Demokratie wagen? Nicht mit Michael Müller
Auf dem Landesparteitag der SPD am 26. Juni 2010 zeigte der Chef der Berliner SPD, Michael Müller,
was er vom Leitsatz Willy Brandts "Mehr Demokratie wagen" hält: Nichts. Das
Volksbegehren wurde abgebügelt. Wir fragen: Sieht so der Erneuerungsprozess
der SPD aus? Doch hören Sie selbst.