Gutachten zur Teilprivatisierung

Im Jahre 2003 beauftragte die SPD Rechtsanwalt Zieger mit einem Gutachten zur Verfassungsgemäßheit der Gewinngarantie in den Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. RA Zieger kam zu dem Schluss, dass eine Gewinngarantie ohne gesetzliche Grundlage verfassungswidrig sei. Das Gutachten lag sieben Jahre unter Verschluss, bis es die tageszeitung veröffentlichte. Ebenfalls unter Verschluss lagen zwei Gegengutachten, die von der Wirtschaftsverwaltung bestellt worden waren. Wir bieten hier die Gutachten zum Download an.

Anfang 2006: Bündnis gegen Privatisierung

Fischer, Fischer, wie tief ist das Wasser?

Mathias Behnis, Sprecher des Berliner Wassertischs, beschrieb 2006 in einer Analyse im „Antiberliner“ die negativen Folgen der Berliner Wasserteilprivatisierung für die Bürger und den Landeshaushalt.

2006: 7. Jahrestag der Teilprivatisierung

Berliner Wassertisch fordert Rückkauf und Demokratisierung der BWB

Mit einer symbolischen Schließung der RWE-Niederlassung und des Veolia-Büros in Berlin hat der Berliner Wassertisch die Rückabwicklung der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre direkte demokratische Kontrolle durch die EinwohnerInnen der Stadt gefordert. Am 29. Oktober 1999 hatte die Große Koalition den Verkauf von 49,9 Prozent des Berliner Wasserversorgers an die beiden Konzerne RWE (Essen) und Veolia (Paris) abgesegnet.

November 2006: Drei Fragen zum Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag von 2006 sprachen sich SPD und Linke für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe aus. Der Berliner Wassertisch stellte der SPD dazu drei Fragen.

Konkrete Anforderungen an Rekommunalisierung

Für direkt-demokratische Bürgerkontrolle der Wasserbetriebe

In einem Schreiben an die Verhandlungsführer von SPD und Linke verlangte der Berliner Wassertisch im Oktober 2006 die Einlösung ihrer Wahlversprechen und nannte konkrete Anforderungen an die Rekommunalisierung.

Erst das Trinkwasser, dann unsere Atemluft?

„In Hamburg wurde durch den Druck einer erfolgreichen Volksinitiative der Verkauf der Hamburger Wasserbetriebe gesetzlich verboten. Die Stadt Herten im Ruhrgebiet vergab zum Ärger der privaten Wasserkonzerne Fondsanteile der Stadtwerke an die eigenen Bürger mit positiver Rückwirkung für die nun mehr selbstbestimmte öffentliche Versorgung der Menschen. In einigen deutschen Städten haben Bürger und Mitarbeiter den Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsfürsorge an rein kommerziell interessierte private Träger durch Bürgeraktionen und Streiks verhindert. Was bedeuten diese Beispiele für die Berliner? Folgt nach London bald Berlin, d.h. der Ausstieg von RWE und Veolia?“ fragte sich Claus Kittsteiner 2006.

Ausführliche Konzepte für die Rekommunalisierung

Für direkt-demokratische Bürgerkontrolle der Wasserbetriebe

Rainer Heinrich und Alexis Passadakis entwickelten bereits 2006 ausführliche Konzepte für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe. Die Dokumente können hier herunter geladen werden.

Rückblick 2006

Einen Überblick über die Aktivitäten des Berliner Wassertischs im Jahre 2006 liefert die angehängte Datei.

2007: Novellierung des Berliner Betriebegesetzes

Geheimen Konsortialvertrag aufheben!

Anläßlich der Novellierung des Berliner Betriebegesetzes machte der Berliner Wassertisch in einem Brief an die SPD-Abgeordneten Vorschläge für eine bürger- und verbraucherfreundliche Gesetzgebung. „Um das Ziel einer kostengünstigen Rekommunalisierung zu erreichen, muss der geheime Konsortialvertrag durch eine Nichtigkeitsklage aufgehoben werden“, hieß es darin.